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Observation

Überwachungen von Personen zu jeder Tages- und Nachtzeit, bei jeder Gelegenheit und an jedem Ort, mit exakten Zeit- und Aufenthaltsangaben zu Beweiserbringung und Beweismittelbeschaffung in allen Bereichen des Zivil- und Strafrechts.

Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive überwachen lassen und dürfen im Extremfall die Kosten dafür dem Beschäftigten in Rechnung stellen. Vorraussetzung hierfür ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter z.B. seine Krankheit nur vortäuscht.

Quelle: Bundesarbeitsgericht Kassel ( Az.: 8 ARB 5/97 )

Auch im privaten Bereich wächst die Verunsicherung. Immer mehr wird das Vertrauen missbraucht und der eigene Vorteil rückt in den Vordergrund. Wir führen Privatermittlungen bei Eheproblemen, sowie Fragen aller Unterhaltsangelegenheiten durch Unser Team beschafft Beweismaterial für Zivil- und Strafprozesse.

Selbstverständlich bei absoluter Diskretion.

SCHULZ - SECURITY

Ihr Ansprechpartner in allen Fragen und Belangen, der Sicherheit !
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